AGB

„Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit sind alle Bezeichnungen nur in der männlichen Form angegeben. Selbstverständlich sind aber beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen.“

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der AuftragnehmerIn (ISG Personalmanagement GmbH, in der Folge: „ISG“) und dem/der AuftraggeberIn (in der Folge: „AG“) abgeschlossenen Verträge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft mit ISG bestehenden rechtsgeschäftlichen Beziehungen hinsichtlich der nachfolgend angeführten Leistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

Vertraglich vereinbarte Leistungen sind Leistungen für die Personalsuche und -auswahl, Überlassung von Dienstnehmern, Leistungen aus dem Bereich Training und Personalentwicklung, sowie Personalwerbung und Schaltung von Inseraten (online und Print).

Es gelten ausschließlich gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart. Bestimmungen in den AGB des AG, die von den bestehenden AGB der ISG abweichen und von ISG nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, sind nicht verbindlich – auch wenn ISG die Leistungen durchführt ohne solchen Abweichungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

Das Zustandekommen eines Vertrages mit ISG richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag mit ISG kommt auch durch Unterschrift eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch den AG zustande.

Gesonderte AGB für KandidatInnen befinden sich auf dem ISG Jobportal www.isg.com/jobs.

1. Basis und Gültigkeit des Angebots

Auf Basis der vom AG schriftlich zur Verfügung gestellten Informationen wird von ISG ein Angebot erstellt. Die alleinige Erstellung eines Angebots begründet noch keinerlei rechtsverbindliche Verpflichtungen, weder für den AG noch für die ISG. Die Bindungsfrist an das Angebot wird mit 2 Wochen, ab Zugang des Angebots beim AG, festgelegt.

2. Leistungen und Leistungsbeginn

Das Angebot inklusive der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der firmenmäßigen Unterfertigung der Auftragsbestätigung bilden die vollständige Vereinbarung zwischen dem AG und ISG und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Auftragsbestätigung vom AG in schriftlicher Form als Brief, Fax, als pdf-Anhang per Mail oder nicht änderbarer Datei vorliegt. Erst dann können Leistungen erbracht werden (Auftrags-/Projektbeginn). ISG schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Dienstleitungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung – insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit – ausgeführt. Die im Angebot definierten Leistungen gelten nach erfolgter Durchführung als erbracht.

3. Mitwirkungspflicht des AG

Der AG hat ISG alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen bereitzustellen. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ISG bekannt werden.

Mehraufwendungen, die auf mangelnde Mitwirkung oder auf die Nichteinhaltung von Terminen

und Fristen durch den AG zurückzuführen sind, sind vom AG zu vergüten.

4. Mitarbeiter, Einbeziehung Dritter

ISG wird Mitarbeiter und Dritte je nach Erforderlichkeit im Rahmen der Erbringung der

Dienstleistung einsetzen. Diese werden durch einen Datenschutzvereinbarung an die geltenden Datenschutzrichtlinien gebunden.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Unter personenbezogenen Daten sind alle Daten zu verstehen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen („Personenbezogene Daten“). Unter vertraulichen Daten sind sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse („Vertrauliche Daten“) zu verstehen.

Bezüglich dieses Vertrags und der in Zusammenhang mit diesem Vertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Daten und Personenbezogenen Daten gemäß den relevanten rechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu schützen und sie lediglich für die Ausführung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden.

Vorbehaltlich der geltenden Regelungen ist ISG berechtigt, Vertrauliche und/oder Personenbezogene Daten des AG gegenüber Subunternehmern und verbundenen Unternehmen offen zu legen. ISG hat sämtliche erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen und/oder Personenbezogenen Daten zu treffen und insbesondere, wenn notwendig, Verarbeitungsverträge zu schließen.

Sämtliche offengelegten Personenbezogenen Daten unterliegen bei ihrer Verarbeitung den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“ genannt).

Ansonsten darf keine der Parteien den Namen, die Marken, Logos, Handelsnamen und/oder das

Warenzeichen der anderen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung verwenden.

Diese Regelungen gelten auch über die Beendigung bzw. Erfüllung des Vertrages hinaus fort.

6. Vergütung und Rechnungsstellung

Die Leistungen erfolgen zu den im Angebot vereinbarten verbindlichen Preisen und den Bedingungen der schriftlichen Angebotsbestätigung. Sämtliche Preise bzw. Tagessätze und anfallende Spesen verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

7. Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Rechnungen von ISG sind ohne Abzüge innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar, wenn nicht ausdrücklich anders im Auftrag hinterlegt. Gerät der AG mit Zahlungen in Verzug, ist ISG berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz zu verrechnen. Im Falle des Verzuges ist der AG verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.

8. Haftung

ISG leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit in voller Höhe; im Falle von Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet ISG nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ISG bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht gegenüber dem AG begrenzt auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch stets beschränkt auf den Auftragswert. Bei Nebenpflichten entsteht keine Haftung von ISG

9. Nutzungsrechte

Der AG stellt sicher, dass die zu erbringenden Arbeitsergebnisse Dritten nicht gewerbsmäßig weitergegeben werden.

10. Kündigung oder Abbruch eines Vertrages

Ein Auftrag bzw. Suchauftrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 14tägigen

Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

11. Allgemeine Bestimmungen

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können abgetreten oder auf sonstige Weise ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden.

ISG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einem verbundenen Unternehmen ohne Zustimmung des AG zu übertragen.

Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB und insbesondere des Angebots bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen davon nicht berührt.

Vorbehaltlich der Schriftformerfordernisse bestätigt und erkennt der AG an, dass ISG und der AG über das Internet per E-Mail korrespondieren oder Informationen versenden können, sofern der AG dies nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt, dass keine Partei Einfluss auf die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Sicherheit von elektronischer Post via Internet hat und dass

ISG nicht für Verluste, Schäden, Aufwendungen, Nachteile oder Störungen haftet, die aus dem

Verlust, der Verzögerung, dem Abfangen, der Zerstörung oder Veränderung von elektronischer Post aufgrund von Gründen, auf die ISG keinen Einfluss hat, entstehen.

Der AG hat sicherzustellen, dass seine Server dem Stand der Technik entsprechen und demnach eine sichere Übermittlung per E-Mail ermöglicht wird.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsnormen, als vereinbart. Als Gerichtsstand für jegliche aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche gilt örtlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.

ISG Personalmanagement GmbH
Wien, März 2024