Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindebedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG), LGBl.15/2024 Verwendungszweig Technischer Dienst, Verwendung Gehobener Dienst, Verwendungsgruppe T2, Brutto mind. EUR 3.254,00 in der derzeitig geltenden Fassung. Je nach Qualifikation ist eine Überzahlung möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gem. NÖ GemeindeVertragsbedienstetengesetz nur EU bzw. EWR-Bürger aufgenommen werden können.